AGBs & Hallenregeln

1. Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Kletterhalle Chimpanzodrome
einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche) – innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. Die Kletterhalle
Chimpanzodrome ist das ganze Jahr geöffnet, vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften und
lokalen Gegebenheiten.
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Bei befristeten Verträgen wird der Der Vertrag
wird über den im Anmeldeformular angegebenen Zeitraum abgeschlossen (Vertragslaufzeit). Er endet mit
Beendigung der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit mit
einer Kündigungsfrist von einem Monat, falls er nicht einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der
Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung ohne wichtigen
Grund ausgeschlossen. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats
kündbar. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der
schriftlichen Kündigungserklärung bei der anderen Vertragspartei maßgeblich.
3. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Zum
Nachweis der Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine Mitgliedskarte. Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm
ausgehändigte Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied
verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich bei der Kletterhalle Chimpanzodrome zu
melden.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats im Rahmen der Einzugsermächtigung erhoben und
eingezogen. Für Monate, in denen die Mitgliedschaft lediglich anteilig besteht, erfolgt zum Monatsersten des
nachfolgenden Monats eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge gerundet auf volle Euro. Beginnt die
Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit
dem Beitrag für den nachfolgenden Monat abgebucht.
5. Die von der Kletterhalle Chimpanzodrome angebotenen Sondertarife können nur gewählt werden, wenn die
hierfür gegebenen Voraussetzungen durch das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen
gegenüber der Kletterhalle Chimpanzodrome in zureichender Form nachgewiesen wird. Das Mitglied ist
verpflichtet, bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dies der Kletterhalle Chimpanzodrome
unverzüglich mitzuteilen. Erlangt die Kletterhalle Chimpanzodrome Kenntnis davon, dass die Voraussetzungen für
einen Sondertarif bei einem Mitglied entfallen sind, ist die Kletterhalle Chimpanzodrome berechtigt, den
Sondertarif auf den Normaltarif umzustellen und künftig die Beiträge des Normaltarifs abzubuchen. Wurden trotz
Fehlens der Voraussetzungen für einen Sondertarif lediglich dessen ermäßigte Beiträge eingezogen, ist die
Kletterhalle Chimpanzodrome berechtigt, auch rückwirkend die Differenz zu den Monatsbeiträgen des
Normaltarifs einzuziehen.
6. Die Kletterhalle Chimpanzodrome ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich
verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der
Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Die Preisanpassung ist dem Mitglied in Textform
mitzuteilen. Bei Preiserhöhungen steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat
ab Erhalt des Preiserhöhungsschreibens zu.
7. Grundsätzlich berechtigt eine Nichtinanspruchnahme der Leistung zu keinerlei Rückforderung oder Reduktion
des Mitgliedsbeitrags. Ärztlich attestierte Ausfallzeiten und begründete Abwesenheit von mindestens 2 Wochen
werden gutgeschrieben. Während der Abwesenheit ist die Mitgliedskarte bei der Kletterhalle Chimpanzodrome zu
hinterlegen.
8. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so
berechtigt dies die Kletterhalle Chimpanzodrome, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle
einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Kletterhalle Chimpanzodrome ausdrücklich vor,
Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
9. Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: (1) Bei
Eintritt einer Schwangerschaft. (2) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der
Angebote der Kletterhalle Chimpanzodrome dauerhaft unmöglich oder schädlich wäre. (3) Bei Verlegung des
Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von der Kletterhalle Chimpanzodrome entfernt
liegt. Der Kündigungsgrund ist gegenüber der Kletterhalle Chimpanzodrome nachzuweisen, im Falle der Punkte
(1) und (2) durch Vorlage eines ärztlichen Attests. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
10. Bei einer Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis
bei der Kletterhalle Chimpanzodrome abzugeben.
11. Die Kletterhalle Chimpanzodrome haftet nicht für selbstverschuldete Schäden des Mitglieds. Darüber hinaus haftet
die Kletterhalle Chimpanzodrome für Schäden nur bei Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden
des Mitglieds wegen einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kletterhalle Chimpanzodrome, deren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
12. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten der Kletterhalle
Chimpanzodrome werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände
übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem zur Verfügung gestellten Spind begründet
keinerlei Pflichten der Kletterhalle Chimpanzodrome in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
13. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist gestattet.
14. Die Kletterhalle Chimpanzodrome erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur
zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die
vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und
Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung. Zudem werden bei Betreten der Anlage der Kletterhalle Chimpanzodrome
die auf der Mitgliedskarte gespeicherte Mitgliedsnummer sowie das Datum und die Uhrzeit erfasst. Sie dienen
ausschließlich der Überwachung unbefugter Nutzungen und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten
zugänglich gemacht. Einige Bereiche der Kletterhalle Chimpanzodrome sind Videoüberwacht, dies geschieht ohne die
Aufzeichnung von Ton.
15. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und
den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a)
und lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und
Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung
weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die Kletterhalle Chimpanzodrome
hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen.
16. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
17. Die Kletterhalle Chimpanzodrome ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der
Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien
regelmäßig vertrauen dürfen. Die Kletterhalle Chimpanzodrome wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis
setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung
zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam
werden.